Neuigkeiten

der Forstbetriebsgemeinschaft Allendorf / Hagen

aus der FBG Allendorf-Hagen

12.03.24      Kritische Prognose für die Buche in NRW

                    Details von Studien im InfoBlatt


12.03.24      Aktuelles aus NRW zur forstlichen Förderung

                    Details hier im Infoblatt


08.01.24    Förderangebote zur Wiederbewaldung in Nordrhein-Westfalen

                  Details hier im Flyer 


30.11.23    Wiederbewaldungsprämie
 

                  das Forstministerium NRW teilt mit, dass die geplanten Änderungen der

                  Förderrichtlinien Extremwetterfolgen voraussichtlich am 4.12.2023 im

                  Ministerialblatt NRW veröffentlicht werden.
                  Die Änderungen werden dann am 5.12.2023 in Kraft treten. Anträge auf

                  Gewährung der neu eingeführten Wiederbewaldungsprämie können dann

                  unmittelbar bewilligt werden. Schon jetzt können Förderanträge beim

                  Landesbetrieb Wald und Holz NRW eingereicht werden. Weitere

                  Informationen und die Förderunterlagen finden Sie hier.

                  AGDW-Masterclasses

                   30.11. EU-Sprechstunde zum Naturwiederherstellungsgesetz
                   Im Rahmen der AGDW-Masterclasses (Online) wird am 30.11.,

                   im Zeitraum 17.00 bis 18.00 Uhr das Naturwiederherstellungsgesetz erörtert.        

                   Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.

                   13.11. Versicherung: Es wird immer gefährlicher im Wald? 
                    Am 13. Dezember wird die Versicherungsstelle Deutscher Wald über die oft

                   unterschätzte Haftpflichtversicherung aufklären und warum Sie am Ende

                    doch unverzichtbar ist. Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen

                    gelangen Sie hier.
 

                   Eichenprachtkäfer: Situation in NRW

                    Die Waldschutzinfomeldung zum Thema „Eichenprachtkäfer verursachen

                     starke Schäden in Hessen und Sachsen-Anhalt – Situation in NRW 2023

                     bisher unauffällig“ (Nr.14-2023 vom 16.11.2023) finden Sie als beigefügt.

                    Anlage_54_Infomeldung-14-2023_Eichenprachtkäfer_2023_11_16.pdf
 

                        Ihr

                        Waldbauernverband NRW e.V.



27.06.23    Studie über Klimamessstationen-erste Daten und

                  Aufnahme von Multispektral- und Thermaldaten mit der Drohne

                  Von 2018 bis 2022 fielen durch Trockenheit, Hitze und vor allem durch eine
                  nie dagewesene Borkenkäferkalamität in ganz NRW große,

                  zusammenhängende Fichtenkomplexe zum Opfer. Insgesamt sind aktuell            
                  145.000 ha des Wald stark geschädigt.

                   Davon müssen ca. 80 % aktiv wieder aufgeforstet werden. Hierbei handelt
                   es sich in erster Linie um Kahlflächen. Solche Freiflächen waren auch bisher
                   wegen Witterung (Trockenheit, Hitze, Fröste, Stauwasser) hinsichtlich der

                   Waldneu- begründungen schon problematisch. Angesichts der
                   Klimaänderungen  werden, bei denen man immer wieder mit Ausfällen der
                   Jungkulturen rechnen muss, häufiger. Hier stellt sich die Frage, ob man
                   bereits zum Zeitpunkt der Holzernte die Weichen für eine stabilere
                  Bestandesneubegründung stellen kann. Als Bestandteil des
                  Waldvitalitäts-Monitorings* wurden Ende 2022 auf drei Kalamitätsflächen in
                  NRW Klimamessstationen** aufgebaut, die nun verschiedene Parameter zu
                  Luft- und Bodenklima aufzeichnen.
                  Info-5-2023_Klimamessstationen_2023_06_21



06.06.23    Anmeldung von Kalamitätsvoran- und Abschlußmeldungen

                  Aufgrund von Anfragen bezüglich der Bearbeitung von Kalamitätsan- und
                  Abschlussmeldungen möchten wir mit diesem Schreiben auf die korrekte
                  Bearbeitung hinweisen und Hilfestellung geben.

                  In erster Linie ist der betroffene Waldbesitzer in der Pflicht eine Meldung über
                  Kalamitäten zu erstellen und abzugeben. Dieses gestaltet sich für einige
                  Waldbesitzer schwierig und so sehen wir uns in der Pflicht, Antragsformulare
                  und eine Ausfüllanweisung zu übersenden. Diese Formulare sind auch auf
                  unserer Internetseite gelistet.

                   1) Anschreiben und Ausfüllanleitung

                   2) Vordruck ESt 34b Kalamitätsmitteilung

                   3) Vordruck ESt 34b Kalamitätsnachweis                   


31.05.23    Kohlenstoffspeicherleistung von Naturwäldern

                  NatWald100 veröffentlicht Ergebnisse zur zeitlichen Entwicklung der
                  Kohlenstoffvorräte in unbewirtschafteten Wäldern


                  Wird die Bewirtschaftung von Wäldern eingestellt, hat das Auswirkungen auf
                  den ober- und unterirdischen Kohlenstoffspeicher. Wie die zeitliche
                  Entwicklung dieser Veränderungen in der Kohlenstoffbilanz aussieht, war
                  unter anderem Forschungsgegenstand des Waldklimafondsprojektes
                  natWald100. Das Projektteam des durch die Bundesministerien für
                  Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz nukleare
                  Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geförderten Verbundvorhabens
                 veröffentlichte jetzt die ersten Ergebnisse. Eine Auswertung…


                 Weiterlesen:
https://www.fnr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-mitteilungen/aktuelle-nachricht/kohlenstoffspeicherleistung-von-naturwaeldern


07.03.23     Land NRW verkündet Waldbesitzern den Streit bezüglich
                   Sägewerksklage


16.12.22    Extremwetterförderung mit neuen FAQ

                  die aktualisierten FAQ zur Förderrichtlinie Extremwetterfolgen sind ab
                 9.12.2022 als verbindliche Anwendungsregeln für die Richtlinie zu beachten.        
                 Sie sind als Anlage beigefügt und auf der Internetseite von Wald und Holz
                 NRW/Förderung
abrufbar. Die mit "NEU" gekennzeichneten Punkte
                 enthalten neue Regelungen.
 
                Die Neuerungen beziehen sich u.a. auf die folgenden Themen:
                - vorzeitiger Maßnahmenbeginn (Flächenvorbereitung und Gatterung) - Seite 1
                - Rückforderungen (Nachbesserung und höhere Gewalt) - Seite 3
                - Verwendung von Wildlingen (im eigenen Betrieb) - Seite 10
                - Schutz der Jungpflanzen gegen Wild (Gatterung nur mit WET) - Seite 12
                (LB WH NRW)
 
                 Erinnerung:

                 2. Online-Veranstaltung der AGDW zum
                 Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ 

 
                 Termin: Montag, den 19. Dezember, 14.00 bis 16.00 Uhr
                 Form: Online-Sprechstunde: AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas Bitter
                 beantwortet Ihre Fragen.
                 Einwahl: Bitte wählen Sie sich mit diesem Teams-Link in die Veranstaltung
                 ein: Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen
 
                 Alternativ: Teilnahme über Eingabe von:
                 Besprechungs-ID: 375 095 303 681 und
                 Passcode: ifbNku
                 auf: Join a meeting/Microsoft
 
                    Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich!



14.12.22    Merkblatt De-Minimis-Beihilfen mit wichtigen Info‘s


05.12.22    Protokoll der Mitgliederversammlung September 2022


25.11.22    Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement

                  Informationen zu dem gerade aufgelegten"Förderprogramm zur Kenntnis und

                  mit der Empfehlung, jeweils zu prüfen, ob eine solche Fördermaßnahme für

                  Sie bzw. Ihren Forstbetrieb in Betracht kommt.

 

                 Soweit Sie zusätzlich auch den Text der Förderrichtlinie lesen möchten:

                 Den Wortlaut der "Bekanntmachung der Richtlinie für Zuwendungen zu einem

                 klimaangepassten Waldmanagement vom 28.10.2022" finden Sie auf der

                 Website des Bundesanzeigers unter https://www.bundesanzeiger.de.

                 Gehen Sie bitte am besten über die Suchfunktion mit dem Stichwort

                 "klimaangepasstes Waldmanagement" mit dem Datum 11.11.2022.

 

                 Auf eine Online-Veranstaltung der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe

                 am 29.11.2022 (siehe Seite 3 meiner Info FBG) darf ich besonders hinweisen.


                Nutzen Sie diese Möglichkeit für eine hoffentlich zielführende Information

                aus erster Hand.


                hier die weitere Infos in den folgenden Links


                Foerderprogramm_Oeffentl_Anhoerung_Waldleistungen

                Kriterien

                 Pressemitteilung 01.11.2022

                Info Klimaangepasstes Waldmanagement


13.10.22    FBG Info: Häherkasten zur Unterstützung der
                  Naturverjüngung / Pflanzung


05.09.22    WHB Marktinformation_2022-09


23.08.22    Fragen Animation von Wald Holz NRW


14.06.22    Wald & Holz: Info-08_Ruesselkaefer_2022_06_08


31.05.22    Wald & Holz: Info_06_Borkenkaeferflug_2022_05_30


23.05.22    Exkursionsangebote des Forstamtes Oberes Sauerland


28.03.22    Waldzustand und Waldschutz - Infomeldung

                 

                  Sehr geehrter Herr Dönneweg ,

                 

das Thünen-Institut hat die Ergebnisse der Waldzustandsmeldung der letztjährigen Erhebung veröffentlicht. Die seit den 1980er Jahren in stets derselben Aufnahmeart erhobenen Daten geben ein einzigartiges Bild vom bundesweiten Zustand des Waldes wider. Trauriges „Highlight“ der aktuellen Erhebung ist die immer stärkere mittlere Kronenverlichtung bei unseren heimischen Laubbäumen. Aber auch die Fichte zeigte 2021 ihren bisher höchsten Wert der Kronenverlichtung seit Beginn der Erhebungen.
Da die Bodenwasserspeicher vielerorts noch nicht wieder gefüllt sind, prognostizieren die Experten auch für dieses Jahr weiterhin eine Borkenkäfergefahr.
Die Grafiken und Ergebnistabellen sind hier abrufbar.

Die aktuelle Borkenkäfergefahr für NRW greift die neue Waldschutz-Infomeldung Nr. 3/2022  des Landesbetriebes Wald und Holz NRW auf.  Hiermit ist der Aufruf an alle Waldbesitzenden verbunden, an einer konsequenten Aufarbeitung und dem zügigen Abtransport von Käferholz festzuhalten. Erstmals seit 4 Jahren sehen die Experten die Chance, in NRW „vor den Käfer“ zu kommen und weitere, großflächige neue Schadgebiete zu vermeiden. Hierfür ist es unbedingt notwendig, dass alle Möglichkeiten der Aufarbeitung, des Transports und auch der Einsatz von Pflanzenschutzmittel als ultima ratio eingesetzt werden.
 

Angesichts der bereits bestehende Schadfläche von 115.000 Hektar und einem Verlust von rund 50 % unserer Fichtenvorräte, sind wirklich alle Waldbesitzenden gefordert, um jeden Fichtenbestand zu kämpfen, um unsere Rohstoffversorgung auch für die kommenden Jahre und Jahrzehnte zu sichern und Einkommen aus unseren Wäldern zu erzielen.
 
Bitte lesen Sie die Waldschutzmeldung, die aus drei Anlagen besteht, aufmerksam durch:

Anlage 15a Borkenkäfergefahr keineswegs gebannt (Anlage)
Anlage 15b Insektizide (Anlage)
Anlage 15c Ablaufschema (Anlage)

Geben Sie diese auch an Ihre Waldnachbarn weiter und sprechen Sie die empfohlenen Prioritäten des Vorgehens mit diesen ab. Gerade im Kleinprivatwald kann nur ein Miteinander in der Borkenkäferbekämpfung weitere Schadflächen verhindern! Die Zeit rennt! In etwa 4 Wochen werden die ersten Bruten dieses Jahres angelegt, wenn wir nicht JETZT beherzt mit allen Mitteln gegensteuern.

 

Ihr
Waldbauernverband NRW e.V.


 



16.03.22    Mountainbike-Rennen am 23.04.2022 in Sundern-Hagen


                  Dieses stellt für unsere Region einen Großevent dar und ist mit einem
                  großen Organisationsaufkommen für die Veranstalter verbunden.


                  Für die Stadt Sundern und insbesondere für Sundern-Hagen ist der
                  Event von hoher touristischer Bedeutung und sollte von uns allen
                  unterstützt werden.

 

                  Das Gelingen solch einer Veranstaltung ist von vielen Faktoren
                  abhängig. Hierzu zählt auch, dass möglichst vom 22. April 2022 bis
                  zum 23.April 2022 die Flur Kaukenberg, Denstenberg und
                  Justenberg von Forstarbeiten verschont bleibt, um dieses Rennen
                  nicht unnötig zu behindern.

 

                  Wir und der Veranstalter dieses Mountainbike-Rennens bitten um
                  Unterstützung.

 

                  Schöne Grüße

 

                  Dönneweg



16.03.22    Vorstellung im Politischen Waldbauerntages das
                  Aktionsbündnis Ländlicher Raum


07.03.22     WBH Info_2022-03  zum Holzpreis


03.03.22    Änderungen bei der Extremwetterförderung


05.01.22    Rundholzexport nach China-Beanstandungen_ 2022_01_05


13.12.21    Weihnachtsgruß 2021


13.12.21    Ergebnisprotokoll über die Mitgliederversammlung 2021


30.11.21    Vertrag zur Waldbrandversicherung


30.11.21    Übersicht über die Leistungsstufen im Rahmen der Abrechnung der
                  Direkten Förderung


23.09.21    Hinweis unsere Försterin Leandra Sommer für die Mitglieder,
                  die einen Förderantrag auf Holzernte über die Fö-RL

                  Extremwetterfolgen gestellt haben:

 

                „Als Abrechnungsmaße genügen:

                - Harvesterlisten

                - Gutschriften der Sägewerke

                - Holzlisten der motormanuellen Unternehmer

                - Eigene Holzlisten bei eigener Aufarbeitung


Wichtig ist immer, dass Waldbesitzername, Abteilung, Datum (im Durchführungszeitraum), Lagerort und Menge (Fm) erkennbar sind, damit  die Richtigkeit bescheinigen werden kann. Dazu ist es nötig, dass der FBG Geschäftsführer  die Listen vor Holzabfuhr bestmöglich von ihnen erhalten könnte. Am besten per Mail, dann können die Abrechnungsmaße direkt unter ihrem Förderantrag abspeichern werden und alle Unterlagen sind zur Erstellung des Schlussverwendungsnachweises am 15.11. parat.

Lieben Dank für ihre Mithilfe!“



23.09.21    Wiederaufforstungsexkursion Ex.führer September 2021


20.09.21    Einladung Mitgliederversammlung 2021


07.09.21    Waldbauernholz Info_2021-09 zu Holzpreisen


26.08.21    WP Zeitungsartikel Leandra Sommer


21.08.21    FBG Info 6_2021 Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen


16.08.21    FBG Info 05-2021 Vorstellung unserer neuen Forstbetriebsbeamtin
                  Leandra Sommer


02.08.21    FBG Info 4-2021 Schutz der biologischen Vielfalt


28.07.21    FBG Info 03-2021 Maßnahmen bei Eigentümerwechsel


07.07.21    Neuartige Furnier-Holz- wuchshüllen


30.04.21    Abarbeitung von Anträgen zur Gewährung einer Zuwendung
                 ( 5 bzw. 8 €-Regelung).


14.04.21    Info-5-2021_Überwinterung der Borkenkkäfer_2021_04_05


19.03.21    FBG-Info 02-2021 Überprüfung PEFC-Zertifizierung


03.03.21    FBG-Info 01-2021 Wiederaufforstung und Borkenkäferbekämpfung


23.12.20    Rückblick 2020---Ausblick 2021---Weihnachtsgruß


02.12.20    FBG Info 06-2020 FBG-Unterstützung bei der Beantragung der
                  Bundeswaldprämie.pdf


20.11.20    Waldeigentümer sollen mit 100€/ha unterstützt werden !!!

05.11.20    Vorgehen zur Beantragung von Fördermitteln „hier muß der Waldbauer
                  vor der Maßnahme selber aktiv werden“ siehe:
                  FBG Info 05:2020 Beantragung Fördermittel "Extremwetter"


12.10.20    201008 Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland


12.10.20    FBG Info 04:2020  Managementoptimierung Borkenkäferkalamität


10.10.20    FBG Info 03:2020 Direkte Förderung, Beförsterung und
                  Aufgabenumfang des FBG Geschäftsführers


30.09.20    Infoveranstaltung Thema Borkenkäfer am 17.10.2020


01.09.20    Ausfüllanleitung zur Kalamitätsanmeldung


10.08.20    FBG Unterstützung zur Kalamitätsanmeldung


15.07.20    200713_Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland_RZ__1


13.07.20    FBG_Info_2_2020 Vermarktung von Borkenkäferholz


24.06.20    FBG Info 1_2020 _Borkenkäferbefall

                  Anlage zur Kalamitätsanmeldungen

           

24.06.20    WHB_Waldbesitzerinfo Nr.2 ... Kostensenkung für Holzverkauf


02.06.20    Nachbestückung der Käferfallen, FBG hat Ampullen geordert


04.05.20    Borkenkäfer unter Beobachtung (Katrin Clemens)


21.04.20    Absage der Exkursion am 26.06.2020


14.04.20     FBG Borkenkäfer Taskforce zeigt Erfolge


09.04.20     200407_Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland_RZ_01


25.03.20    Aktuelle Borkenkäfersituation und Konsequenzen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Herr Dr. Niesar und das Team Wald- und Klimaschutz haben ihre Untersuchungen zur Borkenkäferüberwinterung und -Sterblichkeit abgeschlossen. Die Ergebnisse im Anhang möchte ich kurz für Sie zusammenfassen.

1) In den Mittelgebirgsrevieren sind die Populationen niedriger als im Flachland, aber dennoch auf einem viel zu hohen Niveau!

2) In Revieren mit intensiven Bekämpfungsmaßnahmen sind die Populationszahlen am geringsten.

3) Die Sterblichkeitsrate bei den überwinternden Käfern liegt bei nur etwa 20%. Das ist bei weitem zu wenig, als dass sich die Situation jetzt von allein entspannen würde.

4) Der Großteil der Käfer (ca. 95%) hat unter der Rinde überwintert. Das bietet uns weiterhin die Möglichkeit einen Großteil der noch vorhandenen Population noch vor dem Ausflug zu eliminieren. Dazu ist es aber auch wichtig, grade jetzt nicht nachzulassen und konsequent alles Käferholz einzuschlagen. Was nicht abgefahren oder entrindet werden kann, muss vor dem ersten Schwärmflug gespritzt werden.

5) Auch saubere Käfernester - besonders solche aus Herbst 2019 - bieten aufgrund der ca. 5 % bodenüberwinternden Käfer immer noch das Potential für einen Neubefall in diesem Frühjahr. Hinzu kommen Käfer, die in der bei der Ernte auf den Flächen verblieben Rinde sitzen. Das ist insbesondere bei Harvestereinsätzen der Fall. Durch den Einsatz von Fangsysteme lässt sich dieses Käferpotential deutlich minimieren. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Revierförster.

6) Die zuvor beschriebenen Punkte in Verbindung mit einer deutlich erhöhten Bodendurchfeuchtung und einer Revitalisierung der noch gesunden Fichten bietet uns in 2020 eine gute Ausgangslage, um das weitere exponentielle Anwachsen der Käferpopulation und somit auch der Schadholzmengen zu durchbrechen! Hier spielt natürlich auch die Wetterentwicklung im Laufe des Jahres eine entscheidende Rolle, aber ebenso unsere Anstrengungen zur Eindämmung der Borkenkäferkalamität. Tun Sie also in den Zusammenschlüssen in Abstimmung mit Ihrem/r Revierförster/in alles Nötige, um diese Chance nicht verstreichen zu lassen.

 

Freundliche Grüße aus Ihrem Forstamt

Im Auftrag

 

Olaf Ikenmeyer

 

Wald und Holz NRW

Forstamt Oberes Sauerland

Fachgebietsleiter Privat- und Körperschaftswald

Poststraße 7

57392 Schmallenberg

 

Telefon: 02972 / 9702 - 12

Telefax: 02972 / 9702 - 22

E-Mail:   olaf.ikenmeyer@wald-und-holz.nrw.de


Info_3_BoKä_ÜV_Anlage_2020_03_25.pdf

Info_3_BoKä_ÜWV_2020_03_25.pdf





19.02.20     Pressebeiträge zur FBG Borkenkäferfallen Veranstaltung

                    Beitrag Sauerlandkurier 19.02.2020

                    Beitrag WP 21.02.2020


18.02.20    Waldbauernholz Informationen 2020_1


18.12.19     Waldblatt NRW 18.12.19


15.11.19    LKW Transport Verbot von Container mit Holz!!!!

                  Info vom Verband aus Hessen  


13.11.19    Projektvorstellung Waldkompass


10.09.19    Info September 2019 vom Waldbauernholz Sauerland-Hellweg eG


27.08.19   Hermann-Josef Schulte-Stracke ist in der Vorstandssitzung von seinem
                 Amt als 1. Vorsitzender der FBG Hagen-Allendorf mit sofortiger Wirkung
                 zurückgetreten. Zuständig für Angelegenheiten der FBG ist nunmehr der
                 stellvertr. Vorsitzende Hubertus Cramer.


19.07.19   Praxisleitfaden_Walderneuerung_nach_Schadereignissen


27.02.18   WP: Waldbesitzer sind beim Verkauf bald auf sich gestellt  


05.02.18    Sturm 2018 -- Extrablatt von Wald & Holz  


14.01.18  Ende 2018 endet der Holzverkauf und die Unterstützung durch das

                 Forstamt. Neue Konzepte seitens der FBG‘s werden dringent notwendig.


23.11.17     Sonderinformationen zum Kartellrecht


18.11.17   Zum Wert des Wald für die Gesellschaft und Gesundheit

                  ein interessanter Artikel


09.11.17    Drastische zukünftige Systemänderung im Wald: Kartellamt fordert eine

                  Änderung in der Holzvermarktung: ohne Forstamt !!


20.10.17    FBG Allendorf/Hagen begrüßt Stefan Solm als neuen Revierförster


18.10.17    Waldblatt Extra Herbst 2017 Landesbetrieb Wald und Holz NRW


11.08.17    Nachhaltigkeitsbericht 2016 des Landesbetrieb Wald und Holz NRW


28.03.17    Protokoll der Mitgliederversammlung vom 6.3.2017


02.03.17    Waldbesitzer erhalten für ihre Leistung nichts  aus der WP 02.03.15



08.02.13    Landschaftspläne Sundern Hochsauerlandkreis

                  Festsetzungskarte Teil1                 

                  Festsetzungskarte Teil2

                  (Bitte Geduld beim Aufrufen der Pläne, es sind große Dateien)



aus der Presse

04.12.12    Wirksame Holzlieferungsverträge vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW  

                  mit Klausner Gruppe


19.09.12    Waldbauern sehen Benachteiligungen in NRW, setzen aber auf Dialog



aus dem Steuerrecht

23.09.11    Gesetzesvorlage zur Steuervereinfachung für die Einkommensbesteuerun
                  ist vom Bundestag und -rat verabschiedet worden.

§ 51 wird wie folgt gefasst:

Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

(1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht übersteigt, können auf Antrag für ein Wirtschaftsjahr bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen pauschale Betriebsausgaben abziehen.

(2) Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 55 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes.

(3) Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, betragen die pauschalen Be- triebsausgaben 20 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.

(4) Mit den pauschalen Betriebsausgaben nach den Absätzen 2 und 3 sind sämtliche Betriebsausgaben mit Ausnahme der Wiederaufforstungskosten und der Minderung des Buchwerts für ein Wirtschaftsgut Baumbestand abgegolten.

(5)Diese Regelung gilt nicht für die Ermittlung des Gewinns aus Waldverkäufen sowie für die übrigen Einnahmen und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben.“


06.06.11    Gesetzesvorlage zur Steuervereinfachung für die Einkommensbesteuerung

§ 51 wird wie folgt gefasst: in „§ 51 (zum 01.01.2012)

Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

(1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht übersteigt, können auf An- trag für ein Wirtschaftsjahr bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen pauschale Betriebsausgaben abziehen.

(2) Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes.

(3) Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, betragen die pauschalen Be- triebsausgaben 10 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.

(4) Mit den pauschalen Betriebsausgaben nach den Absätzen 2 und 3 sind sämtliche Betriebsausgaben mit Ausnahme der Wiederaufforstungskosten und der Minderung des Buchwerts für ein Wirtschaftsgut Baumbestand abgegolten.

(5)Diese Regelung gilt nicht für die Ermittlung des Gewinns aus Waldverkäufen sowie für die übrigen Einnahmen und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben.“

Der komplette Gesetzesentwurf vom Bundestag




 

Veranstaltungshinweise